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Anteile übertragen

Formular Übertragung von Anteilen.

welch(er) im Sinne des §83 Gen. Ges. die Vertragsannahme erklärt. Der unterzeichnende Erwerber dieser Geschäftsanteile übernimmt alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflichtungen, soweit diese mit dem Besitz dieser Geschäftsanteile verknüpft sind. Das übertragende Mitglied übernimmt innerhalb der durch das Genossenschaftsgesetz vorgeschriebenen Frist die subsidiäre Haftung für diese Geschäftsanteile und scheidet im Falle der rechtwirksamen Übertragung aller Geschäftsanteile aus der Genossenschaft aus.
(Mit der Maus oder auf Touch-Geräten mit dem Finger oder einem Stift unterschreiben.)
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